Verkehrswende Tulln - Klosterneuburg

Wie erreicht man verkehrsberuhigende Maßnahmen?

1) Nimm mit der Gemeinde und GemeindepolitikerInnen Kontakt auf

GemeinderätInnen, vor allem die Mitglieder relevanter Gemeinderatsausschüsse wie Verkehr, Schulen, Familie, Umwelt, Mobilitätsbeauftragte etc.; deren Mitglieder findet man meist auf der Gemeinde-Website.(zuständige Gemeinderäte, Mobilitätsbeauftragte, etc.).

Mache auf Probleme aufmerksam, beschreibe die Sutation und dein konkretes Anliegen. (z.B. Überprüfung des Tempolimits, Prüfung, ob ein Schutzweg eingerichtet werden kann, etc.). Benenne konkrete Gefahrenstellen, zeige Verbesserungspotentiale auf. Skizzen wirken manchmal Wunder!

Am besten auch schriftlich (ev. nach einem Gespräch noch einmal festhalten) und an das Haupt-Postfach der Gemeinde schicken, damit der Schriftverkehr protokolliert wird. Frage in einigem zeitlichen Abstand nochmals nach, ob eine Lösung in Sicht ist. Achtung: Die Gemeindeebene hat bzlg. Verkehrsmaßnahmen nur sehr beschränkte Rechte.

2) Mache eine Eingabe bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH)

Falls die Gemeinde selbst keine Lösung bewirken kann, weil sie nicht die notwendige Zuständigkeit hat (oder nicht willens ist) schreibe ein formloses Mail an die an die Bezirksvertretungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft), insbesondere wenn es sich um Landesstraßen handelt!) mit der Beschreibung der Situation und deinem Anliegen bzw. deinen Verbesserungsvorschlägen (siehe Punkt 1) 

Hier der Link zur BH Tulln (in anderen Bezirken ist natürlich eine andere Behörde zuständig).
https://www.noe.gv.at/noe/Tulln/Zustaendigkeiten_BH_Tulln.html

Die BH entscheidet dann, ob eine Überprüfung durchgeführt wird. Man wird über die weiteren Schritte informiert und gegebenenfalls zu einer Verkehrsverhandlung eingeladen.

Falls die Gemeinde selbst derselben Ansicht ist wie du, ist es hilfreich, wenn die jeweilige Gemeinde selbst auch eine Eingabe macht. Dann stehen die Chancen nämlich ungleich höher, dass Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gesetzt werden (so war es z.B. in Weidling und in der Albrechtsstraße in Klosterneuburg). Gegebenenfalls sollte die Unterstützung seitens der Gemeinde vorab geklärt werden, bevor man sich an die Behörde wendet.

3) Anliegen auf Landes- und Bundesebene